 |  | | Nach anfänglichen Schwierigkeiten mauserte sich Maris Versakovs beim SV Beckdorf zu einem der Top-Spieler. Jetzt droht ihm eine halbjährige Sperre vom Europäischen Handballverband. Foto Jürgens (Archiv) |  |
EHF behandelt den Einspruch gegen die Sperre - Versakovs' Arbeitgeber hatte die Reise nicht genehmigt Der Handball-Drittligist SV Beckdorf steht vor einer der größten Herausforderungen der jüngsten Geschichte. Der Europäische Handballverband (EHF) hat mit dem Letten Maris Versakovs (26) einen Leistungsträger der Mannschaft für ein halbes Jahr gesperrt. Das damit einhergehende Strafgeld in Höhe von 5000 Euro ist ebenfalls nicht von Pappe. Weitere 1000 Euro zahlt der Verein für den Einspruch gegen die Sperre, der am Donnerstag bei der EHF in Wien eingegangen ist. Als die lettische Nationalmannschaft am 2. und am 5. November gegen Belgien 36:29 und dann 32:28 gewann, war Nationalspieler Maris Versakovs nicht dabei. Versakovs beteuert, sein Fehlen mit dem Nationaltrainer abgesprochen zu haben, weil er angeschlagen und nicht hundertprozentig fit war. Der Trainer soll, so Versakovs, gesagt haben, dass er auf ihn unter diesen Umständen verzichten könne. Am 6. November spielte der SV Beckdorf in der Dritten Liga Nord beim TSV Altenholz ein Punktspiel. Bei dieser Partie war Versakovs dabei und erzielte bei der 31:42-Niederlage vier Tore für den SV Beckdorf. Nach den Regeln des Internationalen Handballverbandes (IHF) ist es nicht erlaubt, dass ein Handballer, der seiner Nationalmannschaft abgesagt hat, zwei Tage vor und fünf Tage nach dem Länderspiel für seinen Verein aufläuft. Der Sprecher des EHF, J.J. Rowland, bestätigte Donnerstag den Eingang des Beckdorfer Einspruchs. Der lettische Verband habe nach den Länderspielen gegen Belgien an den EHF eine Anfrage gerichtet, bei der es um Versakovs Fehlen in der Nationalmannschaft und seinen gleichzeitigen Einsatz für Beckdorf ging. Nach Prüfung der Anfrage hat der EHF Versakovs schließlich gesperrt und dem Verein die Geldstrafe ausgesprochen. Ob der Beckdorfer Einspruch Chancen hat, wollte Rowland auf Nachfrage nicht kommentieren. Maris Versakovs wechselte zu Beginn der Saison vom Zweitligisten VfL Edewecht nach Beckdorf. Vor dem Transfer hat Versakovs als Profi vom Handballspielen gelebt. In Beckdorf hat der Lette als Amateur unterschrieben. Matthias Janitschke, gab ihm als Unternehmer zudem eine berufliche Perspektive. Versakovs arbeite täglich fünf bis acht Stunden in seiner Firma. Zum Zeitpunkt der Länderspiele Anfang November habe Versakovs in der Probezeit gesteckt. Janitschke als Arbeitgeber bestätigte auf TAGEBLATT-Nachfrage, er habe Versakovs die Fahrt zu den Länderspielen nicht genehmigt. Damit bekommt der Einspruch eine neue Qualität. "Rechtlich halte ich die Entscheidung für nicht haltbar", sagt Matthias Janitschke. Er sehe "diverse Formfehler". Der Verein habe den Deutschen Handballbund um Hilfe gebeten. Janitschke und Beckdorfs Trainer Uwe Inderthal sehen die sportliche und die berufliche Existenz des Letten in Gefahr. Versakovs Kollege aus der Nationalmannschaft, Torwart Edgars Kuksa, der beim VfL Fredenbeck unter Vertrag steht, stand bei den Spielen gegen Belgien übrigens zwischen den Pfosten. VfL-Manager Hajo Klintworth hatte vor den Spielen im lettischen Trainerstab nachgefragt, ob Kuksa auf das zweite Spiel am 5. November verzichten könne, um für Fredenbeck am Tag darauf in DHK Flensborg aufzulaufen. Die Letten wollten auf die Dienste Kuksas nicht verzichten und schickten ihn nicht früher nach Hause zurück. Fredenbeck musste ohne ihn auskommen. Trotz des Verfahrens um Maris Versakovs geht in Beckdorf das Leben weiter. Trainer Uwe Inderthal sieht im Falle, dass die Sperre ihre Wirkung behält nur zwei sportliche Varianten. Entweder Augen zu und durch die Saison oder die Verpflichtung eines neuen Spielers der gleichen Güteklasse. "Wir haben bislang immer alles gelöst", sagt Matthias Janitschke.
Player Eligibility Code Im Player Eligibility Code des Internationalen Handballverbandes (IHF) sind die Zulassungsbestimmungen für Nationalspieler geregelt. Paragraf 7.4.2.: "Leistet ein Spieler der Einberufung seines Verbandes zu einer Maßnahme (...) nicht Folge, darf er in dem Zeitraum von zwei Tagen vor bis fünf Tage nach der betreffenden Spielperiode nicht für seinen Verein spielen." Paragraf 7.4.3.: "Sollte er in diesem Zeitraum doch für seinen Verein spielen, so ist der Spieler über Antrag des entsprechenden Nationalverbandes durch die zuständige Kontinentalföderation beziehungsweise die IHF für Spiele seines Vereins für ein halbes Jahr zu sperren." Paragraf 7.4.4.: "Ein Verein, der entgegen diesen Bestimmungen eine Freigabe eines Spielers, der von seinem Nationalverband einberufen wurde und zu spielen in der Lage ist, ablehnt beziehungsweise verhindert, wird gemäß der IHF-Bußenordnung und dem Disziplinarreglement der zuständigen Kontinentalföderation bestraft."
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